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Standoff 2 Esports Globale Regeln

ESports-Regeln

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Verfasst von Phoenix
Vor über 3 Wochen aktualisiert

ESports-Regeln

AXLEBOLT LTD

Version des 23. Mai 2024

ÄNDERUNGEN IN DER NEUSTEN VERSION

Änderungen an bereits geschriebenen Paragraphen der Turnierregeln und hinzugefügte Paragraphen der Turnierregeln:

9.3. Während der Organisation und Durchführung des Turniers ist Folgendes nicht erlaubt: die Verteilung von Werbung und anderen Materialien, die Obszönitäten in jeglicher Sprache enthalten; beleidigende, bedrohende, obszöne oder defamierende Materialien; Materialien, die illegale Aktivitäten oder Verhaltensweisen propagieren; Informationen, die Extremismus, Terrorismus, Faschismus oder andere radikale Ideologien enthalten oder rechtfertigen; Materialien, die Informationen mit religiösen, sozialen, rassistischen, sexistischen oder politischen Konnotationen enthalten; Informationen mit sexuellen Anspielungen, einschließlich Anspielungen auf jegliche Aspekte der sexuellen Orientierung, oder mit erotischen oder pornografischen Elementen.

9.4. Während der Organisation und Durchführung des Turniers ist es nicht gestattet, Werbung und andere Materialien zu verbreiten, die Informationen enthalten, die technische Mittel zur Umgehung der Sicherheitsmechanismen des Spiels, zur Erlangung illegaler Vorteile im Spiel ("Cheats"), zum Aufzeigen technischer Schwachstellen des Spiels ("Bugs") sowie andere nicht direkt von Axlebolt genehmigte Aktivitäten in Bezug auf das Spiel aufzeigen.

15.1. Sponsoren (sowohl für Turniere als auch für an Turnieren teilnehmende Mannschaften) können Einzelpersonen oder Rechtspersonen sein, die in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung des Landes, in dem sie ansässig sind, ordnungsgemäß gegründet wurden.

15.2. Personen, die den Status eines Sponsors beantragen, müssen die Anforderungen des vorliegenden Reglements erfüllen.

15.3. Sponsoren können nicht sein:

  • 15.3.1. Einzelpersonen:

    • 15.3.1.1. Minderjährige im Sinne der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ihren ständigen Wohnsitz haben.

    • 15.3.1.2. Personen, die als geschäftsunfähig (oder mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit) anerkannt sind.

    • 15.3.1.3. Personen, denen die Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist.

    • 15.3.1.4. Personen, die nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ihren ständigen Wohnsitz haben, oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung sonstigen Beschränkungen in der Verfügung über ihr Vermögen unterliegen.

  • 15.3.2. Juristische Personen (Unternehmen):

    • 15.3.2.1. Unternehmen, für die ein Liquidationsbeschluss ergangen ist, das Liquidationsverfahren aber noch nicht abgeschlossen ist.

    • 15.3.2.2. Unternehmen, gegen die ein Verfahren wegen wirtschaftlicher Insolvenz (Konkurs) läuft oder die als wirtschaftlich zahlungsunfähig (insolvent) anerkannt sind.

    • 15.3.2.3. Unternehmen, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben:

      • Im Bereich der Herstellung von alkoholischen Getränken.

      • Im Bereich der Herstellung von Tabakwaren.

      • Im Bereich der Herstellung, des Vertriebs oder der Werbung für erotische oder pornografische Produkte (Materialien).

      • In einem Bereich, der direkt mit den Aktivitäten des Urheberrechtsinhabers konkurriert (bei der Entwicklung und dem Vertrieb von mobilen Spielen im Shooter-Genre).

      • Im Bereich der Organisation, Durchführung, Bereitstellung oder Förderung von Glücksspielen (Casinos - einschließlich Online-Wetten, Wettspiele oder Spielautomaten) sowie Buchmachertätigkeiten, außer in Fällen, in denen die Aktivitäten solcher Geschäftseinheiten auf der Grundlage einer Lizenz (oder einer anderen Genehmigung einer staatlichen Stelle) durchgeführt werden, die nach dem festgelegten Verfahren im Gebiet des Turniers oder am ständigen Sitz des gesponserten Teams erworben wurde.

      • Im Bereich der Veranstaltung von Online-Wetten, der Öffnung von Lootboxen oder der Verteilung von Ingame-Währung oder Ingame-Objekten.

    • 15.3.2.4. Unternehmen, deren kommerzielle Aktivitäten in irgendeiner Weise gegen die Gesetzgebung des Landes, in dem sie registriert sind, oder des Landes, in dem das Turnier stattfindet, gegen die Anforderungen dieser Regeln, die Nutzungsbedingungen des Spiels oder andere mit dem Urheberrechtsinhaber geschlossene Vereinbarungen verstoßen;

    • 15.3.3. Personen (sowohl natürliche als auch Rechtspersonen, einschließlich Begünstigte, Manager, Direktoren, Aktionäre, verbundene Unternehmen oder Mitglieder anderer Leitungsorgane), die Wirtschaftssanktionen unterliegen, d. h. Wirtschafts- oder Finanzsanktionen, die vom Office of Foreign Assets Control des US-Finanzministeriums oder einer anderen Einrichtung, Abteilung oder Behörde der Regierung der Vereinigten Staaten, der Vereinten Nationen, des Vereinigten Königreichs, der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats der Europäischen Union verhängt wurden, sind nicht berechtigt, Sponsor zu sein.

    • 15.3.4. Personen (sowohl natürliche als auch Rechtspersonen), die die ausschließlichen Rechte des Urheberrechtsinhabers in irgendeiner Form verletzen, sind nicht berechtigt, ein Sponsor zu sein.

15.4. Der Urheberrechtsinhaber entscheidet unabhängig und einseitig über die Anwendbarkeit der in diesem Abschnitt festgelegten Beschränkungen auf den vorgesehenen Sponsor.

15.5. Der Turnierveranstalter ist verpflichtet, dem Inhaber des Urheberrechts Informationen über die vorgeschlagenen Sponsoren zur Genehmigung vorzulegen, bevor er Sponsoringverträge jeglicher Art abschließt. Entscheidet der Urheberrechtsinhaber, dass eine Person nicht als Sponsor in Frage kommt, ist der Turnierveranstalter nicht berechtigt, eine solche Person in das Sponsoring des Turniers einzubeziehen oder die Teilnahme der Mannschaft, für deren Sponsor eine solche Entscheidung getroffen wurde, an Turnieren zu beschränken.


DEFINITIONEN

"Alternativer Account (Alt, Twink)" bezeichnet den im Spiel erstellten Zweitaccount eines Teilnehmers.

"Spielobjekte" bezeichnet virtuelle Objekte in den Spielen von AXLEBOLT LTD, einschließlich Gegenstandspakete, Spielwährung, Waffen usw., zu deren Nutzung die Teilnehmer während der Nutzung der Spiele berechtigt sind.

"Spiel/Spiele" bedeutet herunterladbare Software in Form von Spielen, die von AXLEBOLT LTD entwickelt und/oder veröffentlicht werden, einschließlich des Spiels Standoff 2 für mobile Geräte auf Android- und iOS-Betriebssystemen.

"Teamkapitän" bezeichnet einen Teilnehmer, der ein offizieller Anführer unter den Teilnehmern desselben Teams ist und der die Interessen des Teams gegenüber Dritten vertritt.

"Team" bezeichnet eine Gruppe von Teilnehmern, die daran interessiert sind, durch die Bemühungen jedes einzelnen Teilnehmers ein erfolgreiches Ergebnis im Turnier zu erzielen und die ein stabiles Team gebildet haben, um die genannten Ziele zu erreichen. Das Team kann seinen eigenen Namen und Logos haben.

"Clan Leader" bezeichnet eine Schlüsselperson im Turnier-Team, die für die Auswahl der Mitglieder und die Organisation innerhalb eines bestimmten Clans verantwortlich ist. Der Clan Leader ist während des gesamten Turniers im Namen des Clans für das Team voll verantwortlich. Ein und dieselbe Person kann sowohl als Teamkapitän als auch als Clanchef fungieren.

"Turnierorganisator" bezeichnet eine Einzelperson oder eine Rechtsperson, die als Initiator oder autorisierte Person für die Organisation des Turniers verantwortlich ist.

"Rechteinhaber (AXLEBOLT LTD)" bedeutet AXLEBOLT LTD (Zypern), ein Unternehmen, das begrenzte Rechte zur Nutzung des Spiels während des Turniers gewährt.

"Preis" bedeutet Eigentum oder Eigentumsrecht, das die Mitspieler erlangen können, wenn sie das Ergebnis unter Berücksichtigung der Spielfunktionen, der Studioregeln und der Turnierregeln während des Turniers erreichen, und vorausgesetzt, dass die Studioregeln und die Turnierregeln eingehalten werden. Der Preis kann auch In-Game-Objekte umfassen, die einem In-Game-Konto der siegreichen Teammates hinzugefügt werden.

"Studioregeln" bezeichnet diese Esports-Regeln, die vom Rechteinhaber für Turnierveranstalter entwickelt wurden und von AXLEBOLT LTD als offizielles Regelwerk und Verfahren für ein Esports-Event im Zusammenhang mit den Spielen behandelt werden. Diese Studioregeln legen die grundlegenden Bestimmungen für die Verwaltung von Aufzeichnungen sowie für interne und externe Situationen im Zusammenhang mit dem Turnier fest. Die Studioregeln sind eine öffentliche Vereinbarung, deren Bedingungen vom Turnierveranstalter vollständig akzeptiert werden.

"Turnierregeln" bezeichnet ein Dokument, das vom Turnierveranstalter für ein bestimmtes Turnier erstellt wird. Die Turnierregeln umfassen einen Satz grundlegender Regeln, die die Durchführung, Organisation und Berichterstattung des Turniers regeln.

"Sponsor" bedeutet eine natürliche oder juristische Person, die das Turnier finanziert.

"Schiedsrichter" bezeichnet einen Vertreter des Turnierveranstalters, der für die Durchführung von Spielen zwischen Teilnehmern verantwortlich ist und sicherstellt, dass die Turnierregeln und die Studioregeln während des Turniers eingehalten werden.

"Turnier" bezeichnet eine Esports-Veranstaltung im Zusammenhang mit AXLEBOLT LTD-Spielen, die entweder persönlich oder per Fernzugriff vom Turnierveranstalter gemäß den Studioregeln und den Turnierregeln durchgeführt wird.

"Teammate" bezeichnet einen Spieler, der sich für die Teilnahme an dem Turnier als Teil des Teams angemeldet hat und vom Turnierveranstalter zugelassen wurde.

"Teilnehmer" bezeichnet einen Spieler, der bereit ist, an dem Turnier teilzunehmen.

1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND ANNAHME DER BEDINGUNGEN

1.1. Diese Studioregeln, die die Regeln für die Durchführung und Teilnahme an den Turnieren sowie die Verhaltensregeln für die Teilnehmer während der Turniere festlegen, gelten für alle Turniere in Bezug auf das Spiel Standoff 2, bei denen der Rechteinhaber nicht direkt als Turnierveranstalter auftritt.

1.2. Mit der Organisation der Turniere, den Vorbereitungen für die Turniere oder der Durchführung der Turniere erklärt sich der Turnierveranstalter mit den Studioregeln einverstanden. Die Turnierregeln müssen die in den Studioregeln enthaltenen Anforderungen vollständig erfüllen.

1.3. Mit der Teilnahme an den Turnieren (durch die Anmeldung oder eine andere Willensbekundung zur Teilnahme am Turnier) erklärt sich jeder Teilnehmer mit den Studio- und Turnierregeln einverstanden.

1.4. An den Turnieren können nur Mitspieler teilnehmen, die das 14. Lebensjahr erreicht haben (oder älter sind, wenn dies nach den geltenden Gesetzen erforderlich ist). Wenn der Teilnehmer das 18. Lebensjahr oder ein anderes Alter der Volljährigkeit gemäß den geltenden Gesetzen noch nicht erreicht hat, ist er der gesetzliche Vertreter eines Minderjährigen, der sich verpflichtet, die Studio- und Turnierregeln zu lesen und die Bedingungen zu akzeptieren. Indem er dem Turnierveranstalter oder AXLEBOLT LTD die Zustimmung zur Teilnahme des nicht volljährigen Teilnehmers am Turnier erteilt, bestätigt der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen, dass er die Bedingungen gelesen und verstanden hat, die Bedingungen akzeptiert und dem nicht volljährigen Teilnehmer die Teilnahme am Turnier erlaubt. Der gesetzliche Vertreter des minderjährigen Teilnehmers verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Studioregeln und die Turnierregeln von diesem Teilnehmer eingehalten werden, und ist für die Handlungen dieses Teilnehmers während des Turniers verantwortlich. Der Turnierveranstalter verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter von Minderjährigen eingeholt wird.

1.5. AXLEBOLT LTD behält sich das Recht vor, die Studioregeln jederzeit zu ändern. Indem der Teilnehmer und der Turnierveranstalter die Bedingungen zur Annahme der Studioregeln, wie sie in den Paragraphen 1.2 und 1.3 enthalten sind, einhalten oder weiterhin einhalten, stimmen sie der aktualisierten Version der Studioregeln zu.

2. LIZENZVERTRAG VON AXLEBOLT LTD

2.1. Jeder Teilnehmer, Turnierorganisator, Schiedsrichter und ihre Vertreter verpflichten sich, die Nutzungsvereinbarung und die Datenschutzbestimmungen von AXLEBOLT LTD vollständig einzuhalten.

2.2. Die Studio-Regeln ergänzen, aber ersetzen nicht die Nutzervereinbarung von AXLEBOLT LTD.

2.3. Sobald die Studioregeln genehmigt sind, erhält der Turnierveranstalter eine widerrufliche, unentgeltliche, nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der Spiele auf dem Gebiet des Landes, in dem das Turnier gespielt wird, für die Dauer des Turniers und für den Zweck des Turniers und gemäß den von AXLEBOLT LTD genehmigten Funktionen.

3. BESTÄTIGUNG DER EINHALTUNG

3.1. Jeder Turnierveranstalter, der die Unterstützung von AXLEBOLT LTD für die Durchführung des Turniers in Anspruch nehmen möchte, muss nachweisen, dass er in der Lage ist, die Durchführung des Projekts auf einem angemessenen Niveau zu gewährleisten, wobei die folgenden Kriterien erfüllt werden müssen:

  • Der Turnierveranstalter muss über Erfahrung in der erfolgreichen Durchführung von Turnieren (mindestens drei) in einem beliebigen Esports-Bereich verfügen. Die genannten Daten müssen durch entsprechende Berichte belegt werden.

  • Der Turnierveranstalter muss in den letzten 6 Monaten mindestens 10 Übertragungen von Esports-Events mit mindestens 1.000 Zuschauern vorweisen können.

  • Die Turnierveranstalter müssen über einen gut durchdachten Plan verfügen, wie sie mit Cheatern, Betrügern und unangemessenen Personen während des Turniers umgehen.

3.2. Unter der Voraussetzung, dass die vorgenannten Kriterien erfüllt sind, reicht der Turnierveranstalter eine Bewerbung für das Turnier mit Angaben zu Format, Datum, Höhe der Finanzierung und beantragter Unterstützung bei AXLEBOLT LTD ein (kann in beliebiger Form eingereicht werden). Die Organisation des Turniers kann erst nach Erhalt der Genehmigung von AXLEBOLT LTD beginnen (kann in jeder Form versandt werden).

3.3. Sollte der Turnierorganisator seinen Verpflichtungen nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommen, oder sollte ein Betrug oder ein Betrugsversuch festgestellt werden, kann AXLEBOLT LTD den Turnierorganisator von der Liste der autorisierten Organisatoren ausschließen und diesem Turnierorganisator die Möglichkeit nehmen, in Zukunft Unterstützung von AXLEBOLT LTD zu erhalten.

4. RECHTE UND PFLICHTEN DES TURNIERVERANSTALTERS

4.1. Der Turnierveranstalter verpflichtet sich zu:

  • 4.1.1. Sich zu vergewissern, dass die Teilnehmer/gesetzlichen Vertreter der Teilnehmer die Studioregeln und die Turnierregeln gelesen und verstanden haben, unabhängig davon, ob die Teilnehmer/gesetzlichen Vertreter der Teilnehmer die genannten Dokumente gelesen und verstanden haben, bevor sie sich direkt an den Turnierveranstalter wenden.

  • 4.1.2. Ordnungsgemäß dafür zu sorgen, dass die Studio- und Turnierregeln von den Teilnehmern eingehalten werden.

  • 4.1.3. Die Teilnehmer zu überprüfen und ihnen die Teilnahme an den Turnieren unter Einhaltung der Anti-Cheat-Regeln zu ermöglichen.

  • 4.1.4. Sanktionen gegen Teilnehmer zu verhängen, die gegen die Regeln der Studioregeln und der Turnierregeln verstoßen.

  • 4.1.5. Eine endgültige Entscheidung in Streitfällen zu treffen, die während des Turniers auftreten können und die nicht vom Richter gelöst werden konnten.

  • 4.1.6. Alterskontrollen der Teilnehmer durchzuführen, indem er von ihnen die Vorlage ihres Originalausweises oder eines ordnungsgemäß beglaubigten Ausweises verlangt, aus dem ihr Geburtsdatum hervorgeht, und von Teilnehmern, die die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben, die Vorlage der entsprechenden schriftlichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter zu verlangen und diese Zustimmung von den Teilnehmern einzuholen. Für die Nichterfüllung der in den Studioregeln vorgesehenen Verpflichtungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bestimmungen, die die Alterskontrolle der Teilnehmer und die Einholung der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters regeln, kann der Turnierveranstalter gemäß diesen Regeln haftbar gemacht werden.

  • 4.1.7. Teilnehmer, die die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben und die keine schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorweisen können, nicht zur Teilnahme an Turnieren zulassen und alle Anstrengungen unternehmen, um solche Teilnehmer von der Teilnahme an Turnieren abzuhalten.

  • 4.1.8. Von den Teilnehmern/gesetzlichen Vertretern der Teilnehmer eine schriftliche Zustimmung zur Verarbeitung der persönlichen Daten zu verlangen, die das Recht zur Durchführung des grenzüberschreitenden Transfers zugunsten von AXLEBOLT LTD gewährt, mit allen darin enthaltenen Details gemäß den geltenden Gesetzen, und diese Zustimmung von den Teilnehmern/gesetzlichen Vertretern der Teilnehmer einzuholen.

  • 4.1.9. Den Teamkapitän/Clan Leader auffordern, die Zustimmung der anderen Teammitglieder einzuholen, damit der Teamkapitän/Clan Leader den Preis für alle Teammitglieder erhält und den Preis anschließend allen Teammitgliedern zuteilen kann, und diese Zustimmung vom Teamkapitän/Clan Leader einholen.

  • 4.1.10. Die Identität eines Preisgewinners festzustellen und bei der Kommunikation mit Teilnehmern, Clanführern und anderen Personen die gebotene Sorgfalt walten zu lassen, wenn diese Feststellung mit dem Turnier in Verbindung steht.

  • 4.1.11. Als Steuervertreter der Turnierteilnehmer und des Clanführers bei der Preisverleihung zu fungieren, soweit dies nach den geltenden Gesetzen zulässig ist. Der Turnierveranstalter übernimmt auch alle Kosten, die mit der Erfüllung der Steuerpflichten der Teilnehmer gegenüber der Regierung verbunden sind, und zahlt für den Transport der Produktpreise an die Gewinner des Turniers. Der Turnierveranstalter tritt nicht als Steuervertreter auf (soweit dies nach den geltenden Gesetzen zulässig ist), wenn der Preis von einem Turniergewinner direkt von AXLEBOLT LTD bezogen wird. Der Turnierveranstalter informiert den Turniergewinner über die Verpflichtung zur Zahlung einer persönlichen Einkommenssteuer gemäß den Gesetzen des Landes, in dem der Turniergewinner steuerlich ansässig ist.

  • 4.1.12. Sicherstellen, dass der Preis den Geldbetrag enthält, der im Anschluss an das Turnier durch den Turnierveranstalter als Steuervertreter des Teilnehmers/Clanleiters an den Staatshaushalt überwiesen wird (sofern eine solche Steuer nach den geltenden Gesetzen vorgesehen ist), so dass der Teilnehmer/Clanleiter die Steuer nicht an den Staatshaushalt abführen muss. Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Turnierveranstalter, dafür zu sorgen, dass die Turnierregeln die Bedingung enthalten, dass der Turnierveranstalter als Steuervertreter für Einzelpersonen, die am Turnier teilnehmen, fungiert.

  • 4.1.13. Rechtzeitig Anfragen von Bankinstutionen und Regierungsbehörden beantworten, wenn der Preis verliehen wird.

  • 4.1.14. Den Preis an den Gewinner des Turniers nach Treu und Glauben gemäß den Studioregeln und den Turnierregeln vergeben, in gutem Glauben zwischen den Teilnehmern und AXLEBOLT LTD handeln. Der Preis wird dem Gewinner des Turniers spätestens 90 Tage nach dem Datum zuerkannt, an dem der Gewinner des Turniers die für die Zuerkennung des Preises erforderlichen Informationen liefert.

    • 4.1.14.1. Die Zahlung von Gebühren an andere Personen, die bei der Organisation und Durchführung des Turniers Arbeiten (Dienstleistungen) erbringen, erfolgt spätestens 90 Tage nach dem Datum, an dem die für die Zahlung der Gebühren erforderlichen Informationen übermittelt wurden.

  • 4.1.15. Die Liste der Austragungsorte mit AXLEBOLT LTD im Voraus zu genehmigen, um das Turnier zu übertragen (Broadcast).

  • 4.1.16. Innerhalb von 30 Tagen nach dem Turnier verpflichtet sich der Organisator: (1) die von ihm geleistete Arbeit vollständig zu analysieren, (2) ein Feedback zu den während des Turniers aufgetretenen Problemen zu geben, (3) anzugeben, wie diese Probleme gelöst werden können, und (4) AXLEBOLT LTD einen Bericht gemäß der Vorlage zukommen zu lassen.

  • 4.1.17. Innerhalb von 90 Tagen nach dem Turnier muss AXLEBOLT LTD ein Bericht über die Zahlung/den Transfer der Preise an die Turnierteilnehmer vorgelegt werden.

  • 4.1.18. Bei der Durchführung von offiziellen Wettbewerben die Anforderungen der geltenden Gesetze und anderen Regeln einhalten.

  • 4.1.19. Die Vorschriften der geltenden Gesetze einhalten.

4.2.Der Turnierveranstalter ist berechtigt:

  • 4.2.1. Sanktionen (einschließlich disziplinarischer Maßnahmen) anzuwenden und Verwarnungen gegenüber Teilnehmern, Kampfrichtern, Clanführern und dem Mannschaftskapitän gemäß den Studio- und Turnierregeln auszusprechen.

  • 4.2.2. Personen, die die in den Studio- und Turnierregeln und den geltenden Gesetzen enthaltenen Anforderungen nicht erfüllen, von der Teilnahme am Turnier ausschließen.

  • 4.2.3. AXLEBOLT LTD zu kontaktieren, um Unterstützung zu erhalten, soweit es die Studioregeln erlauben.Unterstützung für Turnierorganisatoren wird nach Ermessen von AXLEBOLT LTD bereitgestellt.

  • 4.2.4. Die Schiedsrichter zu veranlassen, alle in den Turnierregeln vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße aufzudecken.

  • 4.2.5. Bedingungen für die Übertragung festzulegen oder den Teilnehmern und/oder Dritten die Übertragung der Turniere zu verweigern.

  • 4.2.6. Erfüllung der Verpflichtungen zur Preisvergabe im Falle der Nichterfüllung dieser Verpflichtungen durch den Sponsor.

  • 4.2.7. Im Falle einer Verzögerung bei der Auszahlung des Preises aus gutem Grund kann der Turnierveranstalter mit der schriftlichen Zustimmung von AXLEBOLT LTD die Teams über Verzögerungen informieren, indem er eine Kopie des Garantieschreibens des Sponsors beifügt, das Informationen über einen neuen Zeitrahmen für die Auszahlung eines Geldpreises enthält, jedoch nicht später als 60 Werktage nach Ablauf des ursprünglichen Zeitrahmens für die Auszahlung.

5. TURNIERFORMAT

5.1. Es werden maximal 25 Runden auf dem Spielplan gespielt.

5.2. Der Wettbewerbspool der im Turnier verwendeten Karten wird von AXLEBOLT LTD vor Beginn des Turniers festgelegt.

5.3. Die Reihenfolge der Auswahl von Picks und Bans durch die Teams wird nach dem Zufallsprinzip bestimmt, zum Beispiel durch Auslosung.

5.4. Der Karten-Pool der bo1-Serie wird gebildet, indem jeder Teilnehmer des Matches abwechselnd drei Karten entfernt.

  • 5.4.1 Die verbleibende Karte wird als letzte Karte gespielt, die von keinem der Teams gewählt wurde.

5.5. Der Kartenpool der bo3-Serie wird gebildet, indem abwechselnd von jedem Teilnehmer des Matches eine Karte entfernt wird, dann abwechselnd von jeder Seite eine Karte für die Schlacht gewählt wird, dann abwechselnd von jedem Teilnehmer des Matches eine Karte entfernt wird und dann abwechselnd von jeder Seite eine Karte für die Schlacht gewählt wird.

  • 5.5.1 Die verbleibende Karte wird als letzte Karte gespielt, die von keinem der Teams gewählt wurde.

5.6. Der Kartenpool der bo5-Serie wird gebildet, indem abwechselnd von jedem Teilnehmer des Matches eine Karte entfernt wird und dann abwechselnd von jeder Seite aus den verbleibenden Karten zwei Karten für die Schlacht ausgewählt werden.

  • 5.6.1. Die verbleibende Karte wird als letzte Karte gespielt, die von keinem der Teams gewählt wurde.

5.7. Alle Matches werden mit der neuesten Version des Spiels Standoff 2 ausgetragen. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die aktuellste Version des Spiels aus dem offiziellen App-Store zu besitzen.

  • 5.7.1. Wenn der Spielinhalt während des Turniers aktualisiert wird, ist es den Spielern nicht erlaubt, das Spiel zu aktualisieren, bis die Updates für alle Betriebssysteme freigegeben sind.

6. TEILNEHMER UND TEAMS

6.1. Personen, die als Angestellte des Turnierveranstalters tätig sind, dürfen nicht als Teilnehmer an dem Turnier teilnehmen.

6.2. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, sein Profil auf der von den Organisatoren verwendeten Turnierplattform vollständig auszufüllen oder alle erforderlichen persönlichen Informationen (einschließlich Passdaten) in anderer Form anzugeben.

  • 6.2.1. Gleichzeitig verpflichten sich die Teilnehmer, beim Ausfüllen des Profils bzw. bei der Angabe von Informationen ihre In-Game-ID, den Namen des Clans, dem ein Spieler während des Turniers angehört, ihren Nickname (textbasierte Spiel-ID des Spielers) und einen Link zu ihrer Seite auf VKontakte oder Facebook hinzuzufügen.

  • 6.2.2. Die Teilnehmer (oder ihre gesetzlichen Vertreter) verpflichten sich, AXLEBOLT LTD die Zustimmung zur Sammlung und Verarbeitung ihrer persönlichen Daten während der Vorbereitung der Turniere zu geben.

6.3. Der Teamkapitän muss außerdem zusätzliche Informationen über sein Team und seinen Clan zur Verfügung stellen: Clan-Profile auf allen Internet-Ressourcen, vollständiger Name und Kontaktdaten des Clanchefs.

6.4. Auf Anfrage von AXLEBOLT LTD muss eine Kopie der Dokumente mit Informationen über den Teamkapitän, den Clan Leader und die Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden, um sicherzustellen, dass das Spiel während des gesamten Turniers und zukünftiger Turniere fair ist und um zu gewährleisten, dass der Preis an die Gewinner vergeben werden kann, wenn ein solcher Preis direkt von AXLEBOLT LTD vergeben wird.

6.5. Das Spiel wird von zwei Teams mit 5 Schlüsselspielern und bis zu 2 Ersatzspielern bestritten. Eine Liste der Mannschaftskameraden muss innerhalb des für die Anmeldung genehmigten Zeitrahmens bei den Turnierorganisatoren eingereicht werden.

6.6. Ein Mitglied sowohl der Haupt- als auch der Reservemannschaft (Ersatzspieler) darf nicht als Teil einer anderen Mannschaft aufgeführt werden, die am Turnier teilnimmt.

  • 6.6.1 Ein Teilnehmer einer am Turnier teilnehmenden Mannschaft ist nicht berechtigt, sich in irgendeiner Weise an den Aktivitäten einer anderen am Turnier teilnehmenden Mannschaft zu beteiligen sowie dazu beizutragen, dass die andere Mannschaft während der Teilnahme am Turnier Vorteile jeglicher Art erlangt.

  • 6.6.2 Das Personal der am Turnier teilnehmenden Mannschaft ist nicht berechtigt, sich in irgendeiner Weise an den Aktivitäten einer anderen am Turnier teilnehmenden Mannschaft zu beteiligen sowie dazu beizutragen, dass die andere Mannschaft während der Teilnahme am Turnier Vorteile jeglicher Art erlangt.

Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen von Paragraph 6.6. werden alle Mannschaften, in denen sich die zuwiderhandelnden Personen befinden, vollständig vom Turnier disqualifiziert.

6.7. Die Liste der Mannschaftskameraden darf während des Turniers nicht geändert werden, es sei denn, die Turnierregeln sehen etwas anderes vor.

6.8. Ein Teilnehmer kann während des gesamten Turniers nicht ersetzt werden, es sei denn, es liegen Umstände vor, die den Teilnehmer objektiv daran hindern, am Turnier teilzunehmen, was durch Dokumente zu belegen ist (Krankheit, schwierige familiäre Umstände und andere Umstände, vorausgesetzt, es wird ein entsprechendes Schreiben oder eine schriftliche Mitteilung der gesetzlichen Vertreter vorgelegt).

6.9. Die Liste der Teilnehmer, die an dem Turnier teilnehmen, entspricht der Liste, die von der Mannschaft bei der Anmeldung eingereicht wurde.

  • 6.9.1. Wenn mehr als die Hälfte der Teilnehmer nicht mehr Teil der am Turnier teilnehmenden Mannschaft ist, was es der Mannschaft unmöglich macht, weiterhin am Turnier teilzunehmen, ist der Veranstalter berechtigt, die Mannschaft zu disqualifizieren.

6.10. Der Teamname und die Logos müssen den allgemein anerkannten Normen der gesellschaftlichen Moral entsprechen.

  • 6.10.1. Der Teamname und die Logos dürfen folgende Elemente nicht enthalten:

    a) Beleidigende, herabwürdigende, diskriminierende oder obszöne Begriffe und Ausdrücke, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wörter oder Ausdrücke in Bezug auf Ethnie, Religion, sexuelle Orientierung, Behinderung oder Missbrauch von Kindern oder Tieren.

    b) Jegliche Begriffe oder Bilder pornografischer, sexuell eindeutiger oder obszöner Natur.

    c) Wörter oder Ausdrücke, die als Aufruf zu oder Propaganda von Gewalt, Hass, Feindseligkeit oder Diskriminierung verstanden werden könnten.

    d) Markennamen, Warenzeichen und Dienstleistungsmarken (oder andere zivilrechtlich relevante Erkennungszeichen) von Wettunternehmen, Totalisatoren oder deren Äquivalenten.

    e) Wörter oder Ausdrücke, die gegen die Gesetze der Russischen Föderation oder anderer Länder, in denen das Turnier stattfindet, verstoßen.

    f) Andere Gegenstände des geistigen Eigentums, die die Rechte Dritter verletzen.

  • 6.10.2. Alle Mannschaftsnamen und Logos unterliegen der Überprüfung und Genehmigung durch den Turnierveranstalter vor der offiziellen Registrierung der Mannschaft.

  • 6.10.3. Falls der Name und/oder die Symbole nicht den Anforderungen entsprechen, muss die Mannschaft einen neuen Namen und/oder neue Symbole vorschlagen, die diesen Regeln entsprechen, und zwar innerhalb des vom Veranstalter festgelegten Zeitrahmens.

  • 6.10.4. Eine Änderung des Mannschaftsnamens und/oder der Logos nach der Anmeldung ist nur mit Genehmigung des Turnierveranstalters erlaubt.

  • 6.10.5. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Regeln kann die Mannschaft disqualifiziert oder ihr das Recht zur Teilnahme am Turnier entzogen werden.

  • 6.10.6. Wenn die Mannschaft den Namen und/oder die Gesetze des Ortes, an dem das Turnier stattfindet, oder die Rechte Dritter verletzt, ist die Mannschaft für diese Verletzung verantwortlich und muss dem Veranstalter und/oder dem Rechteinhaber eventuelle Schäden ersetzen.

  • 6.10.7. Der Rechteinhaber hat die endgültige Entscheidungsgewalt über die Zulässigkeit des Mannschaftsnamens. Alle Zweifel, die sich aus der Namenswahl ergeben, müssen mit dem Rechteinhaber abgestimmt werden.

7. PREISE

7.1. Gewinnende Teammates, deren Team gemäß den Studioregeln und den Turnierregeln bekannt gegeben wird, können einen Preis erhalten, wenn ein solcher Preis in Übereinstimmung mit den Turnierregeln vergeben werden kann.

7.2. Wenn der Preis dem Teammate direkt von AXLEBOLT LTD verliehen wird, handelt der Turnierveranstalter nicht als Steuervertreter.

7.3. AXLEBOLT LTD, der Turnierveranstalter, kann dem Teilnehmer, Teamkapitän oder Clan Leader den Preis verweigern, wenn er nach Ansicht von AXLEBOLT LTD, dem Turnierveranstalter, gegen die Studioregeln oder die Turnierregeln verstoßen hat oder versucht hat, diese durch Betrug, Täuschung, Hacking, Drohungen, Mobbing oder andere unfaire Praktiken gegenüber AXLEBOLT LTD, dem Turnierveranstalter, oder anderen Teilnehmern und Clan Leadern zu verletzen.
7.4. Die Preise werden so vergeben, wie sie sind, ohne jegliche Garantien. Das Recht, den Preis zu erhalten, kann nicht auf eine andere Person übertragen werden. Preise, die nicht als Geld behandelt werden, können nicht in Geld umgetauscht werden. Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn der tatsächliche Wert des Preises zum Zeitpunkt der Preisverleihung nicht mit dem ursprünglichen Marktwert übereinstimmt. Ein gewinnender Teilnehmer ist nicht berechtigt, den Preis umzutauschen. AXLEBOLT LTD kann jedoch bei Vorliegen triftiger Gründe den Preis gegen einen Preis von gleichem oder höherem Wert umtauschen (ist jedoch nicht dazu verpflichtet).

8. VERBOTENES VERHALTEN BEI DER ANMELDUNG VON MANNSCHAFTEN ZUR TEILNAHME AN TURNIEREN UND BEI DER VORBEREITUNG AUF TURNIERE

8.1. Turnierteilnehmern ist es nicht gestattet:

  • 8.1.1. AXLEBOLT LTD oder dem Turnierveranstalter falsche Angaben über ihr Alter zu machen oder zu versuchen, AXLEBOLT LTD oder dem Turnierveranstalter eine ungültige Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters zu geben oder zu versuchen, diese zu geben.

  • 8.1.2. Wenn die Spielversion auf einem der Betriebssysteme aktualisiert wird, eine neue Version des Spieles herunterzuladen, es sei denn, die aktualisierte Version ist für alle Betriebssysteme freigegeben.

  • 8.1.3. An dem Turnier mit Geräten mit sogenannten „Root-Access“ oder „Jailbreak“ teilzunehmen.

  • 8.1.4. Teilnahme am Spiel unter Verwendung von Emulatoren, Tablets und zusätzlichen Geräten (Joysticks, mobile Tastaturen und Mäuse).

  • 8.1.5. Die Verwendung von Spielmodifikatoren auf dem Spielgerät, die zusätzliche Spieleinstellungen beinhalten (Software zum Dehnen des Bildschirms im Spielclient, Software zum Ändern der Spielgrafik im Spielclient, Software zum Ändern der Bildwiedergabefrequenz im Spielclient).

  • 8.1.6. Verwendung alternativer Accounts. Während eines bestimmten Turniers darf jeder Teilnehmer nur einen Platz einnehmen und nur ein Konto verwenden. Teilnehmer, die an dem Turnier teilnehmen, dürfen keine zusätzlichen Plätze durch die Verwendung alternativer Konten einnehmen.

  • 8.1.7. Konten oder Spiel-IDs anderer Spieler zu verwenden.

  • 8.1.8. Teams dürfen nicht gleichzeitig an mehr als einem Turnier teilnehmen, das mit Unterstützung von AXLEBOLT LTD veranstaltet wird.

8.2 Turnierteilnehmer sind verpflichtet, das Spiel mit Geräten zu spielen, die die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • 8.2.1. Smartphones mit Android- oder IOS-Betriebssystem.

  • 8.2.2. Das Spielgerät der Turnierteilnehmer ist auf eine Bildschirmdiagonale von 7 Zoll beschränkt.

  • 8.2.3. Jede Bildschirmwiederholfrequenz ist erlaubt.

  • 8.2.4. Die Geräte der Turnierteilnehmer dürfen über eingebaute Trigger/Spielcontroller verfügen, ohne dass eine Software darauf installiert ist.

  • 8.2.5. Die Geräte der Turnierteilnehmer dürfen über externe Trigger/Spielcontroller verfügen, ohne dass eine Software darauf installiert ist.

8.3. Sollte sich herausstellen, dass gegen die in diesen Regeln vorgesehenen Einschränkungen verstoßen wird, wird das Team vollständig disqualifiziert.

9. VERBOTENES VERHALTEN WÄHREND DER TURNIERSPIELE

9.1. Die folgenden Handlungen sind strengstens untersagt und können zur Disqualifikation des Teams oder seiner Teilnehmer sowie zur Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Turnierveranstalter führen:

  • Verwendung von Bugs.

  • Spielen mit Skripten.

  • Das Bewegen durch Wände, den Boden und Dächer (im Spiel). Es ist nicht erlaubt, in der Skybox (im Spiel) zu laufen (es ist nicht erlaubt, sich durch die Texturen zu bewegen).

  • Die Verwendung von Hardware oder externer Software, die vom Herausgeber des Spiels nicht erlaubt ist und die dem Teilnehmer oder dem Team einen unfairen Vorteil verschaffen kann, was als Betrug behandelt wird.

  • Beleidigungen und Verstöße gegen die Rechte anderer Teilnehmer.

  • Das Zeigen von Werbung, erotischen, pornografischen oder anderen Materialien, die während der Übertragung des Turniers oder seiner Teilnehmer auf den Social-Media-Plattformen der Teams/Teilnehmer/Teamkapitäne oder des Turnierveranstalters gesetzlich verboten sind.

  • Verwendung beleidigender Sprache.

  • Kommentare, Streikposten und andere unerlaubte Aktionen, die darauf abzielen, ihre politischen Ansichten und Vorlieben öffentlich zu äußern.

  • Demütigung und Beleidigung (mit allen Mitteln) von Teilnehmern, anderen Spielern, dem Turnierorganisator und/oder anderen Personen, unabhängig davon, ob sie am Turnier teilnehmen oder nicht.

  • Andere Aktivitäten mit Ingame-Objekten des Spiels, die nicht direkt von AXLEBOLT LTD erlaubt sind, einschließlich der entgeltlichen Bereitstellung des Rechts, Ingame-Objekte innerhalb des Spiels zu nutzen, des Austauschs und der Übertragung solcher Objekte, etc.

  • Die Verbreitung von Informationen, deren Authentizität nicht von den Behörden bestätigt wurde, sowie von Informationen, die mit Marketing- und Verkaufsaktivitäten verbunden sind (der sogenannte „Handel“).

  • Die Verbreitung von Informationen, die sich auf die Aktivitäten der AXLEBOLT LTD, ihrer Tochtergesellschaften und angeschlossenen Unternehmen, ihrer Angestellten, Auftragnehmer, Gründer, Direktoren und deren Familienmitglieder beziehen.

  • Die Verbreitung von Inhalten, die die ausschließlichen Rechte von AXLEBOLT LTD verletzen, einschließlich der Demonstration von technischen Möglichkeiten zur Umgehung der Schutzmechanismen des Spiels, der Erlangung von illegalen Vorteilen bei der Nutzung des Spiels („Cheats“), der Demonstration der technischen Anfälligkeit des Produkts („Bugs“) und anderer Aktivitäten, die nicht von AXLEBOLT LTD in Bezug auf das Spiel genehmigt wurden. Verstöße, die in Abschnitt 8 der Studio-Regeln vorgesehen sind.

  • Verstöße, die in der Nutzungsvereinbarung für das Spiel vorgesehen sind.

9.2. Der Teilnehmer und/oder das Team kann disqualifiziert werden, wenn der Turnierorganisator dies für die folgenden Handlungen beschließt:

  • Weigerung, die Anweisungen des Schiedsrichters zu befolgen.

  • Erheben von Einwänden, wenn die Teilnehmer oder der Kampfrichter die Einhaltung der Turnierregeln verlangen.

  • Beleidigung von Konkurrenten, Mannschaftskameraden, anderen Teilnehmern, Kampfrichtern, Kommentatoren und anderen Personen im Zusammenhang mit dem Wettkampf.

  • Unsportliches Verhalten, Sabotage von Spielen.

  • Teilnahme von Spielern, die nicht Mitglied der Mannschaft sind.

  • Gleichzeitiges Spielen für 2 und mehr Teams.

  • Übertragen des Kontos auf einen anderen Teilnehmer.

9.3. Während der Organisation und Durchführung des Turniers ist Folgendes nicht erlaubt: die Verteilung von Werbung und anderen Materialien, die Obszönitäten in jeglicher Sprache enthalten; beleidigende, bedrohende, obszöne oder defamierende Materialien; Materialien, die illegale Aktivitäten oder Verhaltensweisen propagieren; Informationen, die Extremismus, Terrorismus, Faschismus oder andere radikale Ideologien enthalten oder rechtfertigen; Materialien, die Informationen mit religiösen, sozialen, rassistischen, sexistischen oder politischen Konnotationen enthalten; Informationen mit sexuellen Anspielungen, einschließlich Anspielungen auf jegliche Aspekte der sexuellen Orientierung, oder mit erotischen oder pornografischen Elementen.

9.4. Während der Organisation und Durchführung des Turniers ist es nicht gestattet, Werbung und andere Materialien zu verbreiten, die Informationen enthalten, die technische Mittel zur Umgehung der Sicherheitsmechanismen des Spiels, zur Erlangung illegaler Vorteile im Spiel ("Cheats"), zum Aufzeigen technischer Schwachstellen des Spiels ("Bugs") sowie andere nicht direkt von Axlebolt genehmigte Aktivitäten in Bezug auf das Spiel aufzeigen.

Teams und Personen, die auf der Verbotsliste stehen, können nicht an den Turnieren teilnehmen. Der Teilnehmer, der gegen die Regeln verstoßen hat, wird in die Turnier-Sperrliste aufgenommen, und sein Team erhält eine Verwarnung. Sollte das Team 3 Verwarnungen erhalten, wird es in die Verbotsliste aufgenommen. Kein Team kann von der Verbotsliste ausgeschlossen werden, es sei denn, AXLEBOLT LTD.

10. MELDUNG VON REGELVERSTÖSSEN

10.1. Teilnehmer und Mannschaften können den Turnierveranstalter über Regelverstöße von Teilnehmern informieren. Innerhalb von 24 Stunden nach dem mutmaßlichen Verstoß kann der Teilnehmer oder der Mannschaftsvertreter eine Beschwerde einreichen, und der Turnierveranstalter verpflichtet sich, eine solche Beschwerde zu prüfen.

10.2. Sollte die Mannschaft nach den genannten 24 Stunden eine Beschwerde einreichen, so wird diese in der vom Turnierveranstalter für angemessen erachteten Weise geprüft.

10.3. Alle Streitigkeiten usw., die nicht durch die Studioregeln abgedeckt sind, werden auf die Art und Weise gelöst, die der Richter für angemessen hält, und sie stellen einen Präzedenzfall für das Turnier dar.

10.4. Im Falle von Streitigkeiten während des Turniers trifft der Turnierorganisator die endgültige Entscheidung.

11. TECHNISCHE NIEDERLAGE

11.1. Sollte die Mannschaftsaufstellung nicht der angemeldeten entsprechen, erhält die Mannschaft eine technische Niederlage.

11.2. Alle Mannschaftsmitglieder verpflichten sich, vor Beginn des Turniers am Turnierort einzutreffen. Verspätet sich die Mannschaft um mehr als 10 Minuten, so erhält sie eine technische Niederlage.

11.3. Die Verwendung von Spielfehlern usw., die es ermöglichen, sich während des Turniers einen unangemessenen Vorteil zu verschaffen, kann zu einer technischen Niederlage für das Team und die Teilnehmer führen. Sollte ein Team einen neuen Fehler entdecken, so verpflichtet es sich, den Schiedsrichter darüber zu informieren und ihn nicht mehr in seinen Matches zu verwenden.

12. GEISTIGES EIGENTUM

12.1. Turnierveranstalter, Teilnehmer, Clan-Leader und andere Personen dürfen ohne die vorherige Zustimmung von AXLEBOLT LTD keine Gegenstände des geistigen Eigentums (Marken, Namen, gewerbliche Muster usw.), die AXLEBOLT LTD gehören, über die in der Nutzungsvereinbarung und den Studio-Regeln gewährten Rechte hinaus verwenden.

12.2. Alle Teilnehmer, Teams und Clan-Leader erklären sich damit einverstanden, dass der Turnierveranstalter und AXLEBOLT LTD jedes Werk, das während des Turniers entsteht, einschließlich in Verbindung mit oder als Ergebnis einer kreativen Aktivität der Teilnehmer, Clan-Leader, des von ihnen erstellten registrierten Gameplays, Namen von Charakteren und Accounts, die von den Teilnehmern erstellt wurden (Nicknames), auf der Grundlage einer lizenzfreien, unwiderruflichen, nicht-exklusiven Lizenz weltweit für Informations-, PR- und andere Marketingzwecke nutzen dürfen.

12.3. Alle Teilnehmer, Teams und Clanchefs erklären sich damit einverstanden, dass der Turnierveranstalter und AXLEBOLT LTD die in ihrem Besitz befindlichen Warenzeichen und Dienstleistungsmarken weltweit für Informations-, PR- und andere Marketingzwecke kontinuierlich nutzen dürfen.

13. REGELN FÜR DIE TURNIER-ÜBERTRAGUNG

13.1. Das Turnier wird auf verschiedenen, vom Turnierveranstalter genehmigten Websites und gemäß den Studio-Regeln übertragen. Die Turniere werden an den von AXLEBOLT LTD im Voraus genehmigten Orten ausgetragen.

13.2. Alle Teams und Teilnehmer, die an dem Turnier teilnehmen, erklären sich damit einverstanden, dass das Turnier in jeder Form übertragen wird.

14. SONSTIGE REGELN

14.1. Teams, Teilnehmer und Clan-Leader müssen die Studioregeln und die Turnierregeln vollständig einhalten.

14.2. Wenn technische Niederlagen mehr als 50% der Gesamtzahl der Spiele während des Turniers ausmachen, werden die Turnierergebnisse für ungültig erklärt und AXLEBOLT LTD leistet keine Unterstützung.

14.3. Sollte der Teilnehmer oder der Clan bereit sein, Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten, können diese den Turnierorganisatoren mitgeteilt werden. Informationen sollten nur auf individueller Basis unter Verwendung der vom Turnierveranstalter veröffentlichten Kontaktdaten übermittelt werden.

15. SPONSORING

15.1. Sponsoren (sowohl für Turniere als auch für an Turnieren teilnehmende Mannschaften) können Einzelpersonen oder Rechtspersonen sein, die in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung des Landes, in dem sie ansässig sind, ordnungsgemäß gegründet wurden.

15.2. Personen, die den Status eines Sponsors beantragen, müssen die Anforderungen des vorliegenden Reglements erfüllen.

15.3. Sponsoren können nicht sein:

  • 15.3.1. Einzelpersonen:

    • 15.3.1.1. Minderjährige im Sinne der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ihren ständigen Wohnsitz haben.

    • 15.3.1.2. Personen, die als geschäftsunfähig (oder mit eingeschränkter Geschäftsfähigkeit) anerkannt sind.

    • 15.3.1.3. Personen, denen die Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist.

    • 15.3.1.4. Personen, die nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ihren ständigen Wohnsitz haben, oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung sonstigen Beschränkungen in der Verfügung über ihr Vermögen unterliegen.

  • 15.3.2. Juristische Personen (Unternehmen):

    • 15.3.2.1. Unternehmen, für die ein Liquidationsbeschluss ergangen ist, das Liquidationsverfahren aber noch nicht abgeschlossen ist.

    • 15.3.2.2. Unternehmen, gegen die ein Verfahren wegen wirtschaftlicher Insolvenz (Konkurs) läuft oder die als wirtschaftlich zahlungsunfähig (insolvent) anerkannt sind.

    • 15.3.2.3. Unternehmen, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben:

      • Im Bereich der Herstellung von alkoholischen Getränken.

      • Im Bereich der Herstellung von Tabakwaren.

      • Im Bereich der Herstellung, des Vertriebs oder der Werbung für erotische oder pornografische Produkte (Materialien).

      • In einem Bereich, der direkt mit den Aktivitäten des Urheberrechtsinhabers konkurriert (bei der Entwicklung und dem Vertrieb von mobilen Spielen im Shooter-Genre).

      • Im Bereich der Organisation, Durchführung, Bereitstellung oder Förderung von Glücksspielen (Casinos - einschließlich Online-Wetten, Wettspiele oder Spielautomaten) sowie Buchmachertätigkeiten, außer in Fällen, in denen die Aktivitäten solcher Geschäftseinheiten auf der Grundlage einer Lizenz (oder einer anderen Genehmigung einer staatlichen Stelle) durchgeführt werden, die nach dem festgelegten Verfahren im Gebiet des Turniers oder am ständigen Sitz des gesponserten Teams erworben wurde.

      • Im Bereich der Veranstaltung von Online-Wetten, der Öffnung von Lootboxen oder der Verteilung von Ingame-Währung oder Ingame-Objekten.

    • 15.3.2.4. Unternehmen, deren kommerzielle Aktivitäten in irgendeiner Weise gegen die Gesetzgebung des Landes, in dem sie registriert sind, oder des Landes, in dem das Turnier stattfindet, gegen die Anforderungen dieser Regeln, die Nutzungsbedingungen des Spiels oder andere mit dem Urheberrechtsinhaber geschlossene Vereinbarungen verstoßen;

    • 15.3.3. Personen (sowohl natürliche als auch Rechtspersonen, einschließlich Begünstigte, Manager, Direktoren, Aktionäre, verbundene Unternehmen oder Mitglieder anderer Leitungsorgane), die Wirtschaftssanktionen unterliegen, d. h. Wirtschafts- oder Finanzsanktionen, die vom Office of Foreign Assets Control des US-Finanzministeriums oder einer anderen Einrichtung, Abteilung oder Behörde der Regierung der Vereinigten Staaten, der Vereinten Nationen, des Vereinigten Königreichs, der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats der Europäischen Union verhängt wurden, sind nicht berechtigt, Sponsor zu sein.

    • 15.3.4. Personen (sowohl natürliche als auch Rechtspersonen), die die ausschließlichen Rechte des Urheberrechtsinhabers in irgendeiner Form verletzen, sind nicht berechtigt, ein Sponsor zu sein.

15.4. Der Urheberrechtsinhaber entscheidet unabhängig und einseitig über die Anwendbarkeit der in diesem Abschnitt festgelegten Beschränkungen auf den vorgesehenen Sponsor.

15.5. Der Turnierveranstalter ist verpflichtet, dem Inhaber des Urheberrechts Informationen über die vorgeschlagenen Sponsoren zur Genehmigung vorzulegen, bevor er Sponsoringverträge jeglicher Art abschließt. Entscheidet der Urheberrechtsinhaber, dass eine Person nicht als Sponsor in Frage kommt, ist der Turnierveranstalter nicht berechtigt, eine solche Person in das Sponsoring des Turniers einzubeziehen oder die Teilnahme der Mannschaft, für deren Sponsor eine solche Entscheidung getroffen wurde, an Turnieren zu beschränken.

16. UNTERSTÜTZUNG DURCH AXLEBOLT LTD

16.1. Um Unterstützung für das Turnier zu bieten, kann AXLEBOLT LTD:

  • 16.1.1. Unterstützung für die Übertragung bereitstellen.

  • 16.1.2. Den Preisfonds des Turniers über In-Game-Objekte und Promo-Codes zur Verfügung stellen (wenn dies nicht im Widerspruch zu den Vereinbarungen mit dem Turnierveranstalter steht).

  • 16.1.3. Hinzufügen von Links zu Informationen über das Turnier und den Turnierveranstalter auf dem Discord-Server und der VKontakte-Community-Seite.

  • 16.1.4. Sicherstellung der Übertragung auf ihrem YouTube-Kanal und der VKontakte-Community-Seite.

  • 16.1.5. Turnierveranstalter über bevorstehende Updates des Standoff 2 Clients zu informieren, um Probleme im Zusammenhang mit Spielen zu vermeiden.

  • 16.1.6. Hilfestellung bei der Lösung kritischer technischer Probleme, die die Durchführung des Turniers unmöglich machen.

  • 16.1.7. Bereitstellung von Materialien für das Studiodesign, die Ausstrahlung und das Marketingmaterial.

  • 16.1.8. Beratung und Unterstützung in den wichtigsten Phasen des Turniers.

  • 16.1.9. Bereitstellung der aktuellen Verbotsliste.

17. VERTRAULICHKEIT

17.1. Außer bei entsprechender vorheriger Zustimmung dürfen die Teilnehmer keine vertraulichen Informationen, die vom Turnierveranstalter und/oder AXLEBOLT LTD oder von ihren Geschäftseinheiten oder Tochtergesellschaften durch irgendwelche Kommunikationsmittel zur Verfügung gestellt werden, an Dritte weitergeben, wenn sich diese Weitergabe auf das Turnier, AXLEBOLT LTD, ihre Geschäftseinheiten oder Tochtergesellschaften bezieht.

18. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

18.1. Die Teilnehmer oder ihre gesetzlichen Vertreter verpflichten sich, soweit dies nach den geltenden Gesetzen zulässig ist:

  • 18.1.1. Auf jegliche Ansprüche gegenüber AXLEBOLT LTD und dem Turnierveranstalter zu verzichten, wenn die Studioregeln und die Turnierregeln ordnungsgemäß eingehalten werden.

  • 18.1.2. AXLEBOLT LTD und den Turnierveranstalter von jeglicher Haftung (Verluste oder Schäden) im Zusammenhang mit dem Erhalt und der Nutzung des Preises freizustellen.

18.2. AXLEBOLT LTD kann nicht haftbar gemacht werden für:

  • 18.2.1. Schäden an der Ausrüstung, Verbindungsfehler, Paketverluste, Verzögerungen, Fehler bei der Datenübertragung oder Verlust von Informationen als Folge eines unbefugten Zugriffs darauf.

  • 18.2.2. Jegliche Schäden, Verluste oder Beeinträchtigungen, die sich aus dem Erhalt, dem Besitz, der Verwendung oder der Entsorgung des Preises oder in Verbindung mit der Teilnahme am Turnier ergeben.

  • 18.2.3. Jegliche typografischen, technischen und sonstigen Fehler in allen Materialien, die sich auf das Turnier beziehen.

18.3. AXLEBOLT LTD kann nach eigenem Ermessen die Unterstützung für die Turniere verweigern und die Lizenz zur Nutzung des Spiels widerrufen.

Die Datenschutzrichtlinie der AXLEBOLT LTD gibt Auskunft darüber, wie die AXLEBOLT LTD die persönlichen Daten der Spieler sammelt und verwendet.

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